AHV
Am einfachsten ist es, sich bei der AHV als "nichterwerbstätig" anzumelden und jedes Jahr den Mindestbetrag (ca. Fr. 480.00) zu bezahlen. Theoretisch könnten die AHV-Beiträge auch erst nach der Rückkehr, bis zu fünf Jahre im Nachhinein nachbezahlt werden, ohne dass Beitragslücken entstehen. Es fallen jedoch Verzugszinsen an.
Die entprechenden Merkblätter der AHV sind:
- 2.03d | Merkblatt AHV für nicht Erwerbstätige
- 25.001 | Anmeldung als "nicht Erwerbstätig"