Dokumente
Was braucht es ausserhalb von Europa um zwei Leute und ein Auto über eine Grenze zu bringen?
Zeit, Geduld, Nerven und ein Lächeln auf dem Gesicht. Häufig hilfreich sind folgende Dokumente: Reisepass, manchmal ein Carnet de Passage, meist zumindest der Fahrzeugausweis, Führerschein, manchmal ein Impfpass (Gelbfieber), manchmal Kopienen eines oder mehrerer Dokumente. Es ist auch hilfreich, die Chassis-Nummer des Autos, sowie die Passnummern auswendig zu können.
Warum brauchen wir Passfotos mit Kopftuch von Kathrin?
Ja, das hätten wir dann doch nicht gebraucht. Bestimmt war es für die Einreise nach Saudiarabien. Aber da kommt ja bekanntlich nicht einfach jeder rein...
Warum geben wir unsere Pässe nicht jedem Polizisten?
Hat ein korrupter Polizist erst mal deinen Pass, dann sitzt du am kürzeren Hebel. Meist verlangen sie nach dem Führerschein, der auch als laminierte Farbkopie seinen Dienst tut.
Warum haben wir Kopien von allen Dokumenten dabei?
Dokumente können verloren gehen, gestohlen werden, im Wasser ertrinken, usw. Lieber eine Kopie dabei als gar nichts mehr.
Warum tragen wir den eigenen Pass und die ID der Begleitperson auf dem Körper?
Wir sind vorsichtige Menschen. Wird einer ausgeraubt oder verliert die Bauchtasche, so sitzt er nicht gleich ganz ohne Identifikation da. Gebraucht haben wir es selten (vielleicht mal beim Einchecken in einem Hotel), aber kostet ja nichts.
Wozu taugt das Carnet de Passage, und was kostet dieses Dokument?
Das Carnet de Passage dient als Zolldokument für das Fahrzeug. Ganz kurz: es dient dem Land, wo das Auto eingeführt wird als Garantie, dass das Auto auch wieder ausgeführt wird. Ohne dieses Dokument müssten wir in vielen Ländern einen Importzoll auf das Fahrzeug zahlen, was natürlich sehr teuer wäre. So hinterlegen wir den Fahrzeugwert z.B. beim TCS. Führen wir das Auto aus einem Land nicht aus (oder es wird gestohlen), so kann sich das Land beim TCS melden und so an die geschuldeten Zollgebühren gelangen. Die Höhe der hinterlegten Summe ist abhängig von den bereisten Ländern. Manchmal reicht ein Prozentsatz des Fahrzeugwertes, manchmal müssen 100% des Fahrzeugwerts hinterlegt werden. Bis auf eine jährliche Gebühr bekommt man den ganzen hinterlegten Betrag unverzinst wieder zurück, wenn man das Fahrzeug in der Schweiz wieder eingeführt hat.